FAQs - Häufig gestellte Fragen

Werden befähigte Personen ausgebildet?

Unsere Seminare sind keine Ausbildung zur befähigten Person. Gemäß BetrSichV ist der Unternehmer für die Auswahl und Beauftragung der befähigten Person verantwortlich. Die TRBS 1203 regelt in diesem Fall die allgemeinen Anforderungen an befähigte Personen. Sie stellt Anforderungen für die Eignung als befähigte Person bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Wir vermitteln Kenntnisse über die einschlägigen Normen, das Verstehen der Aufbau- und Verwendungsanleitung und wir weisen auf besondere Punkte hin, die beim Auf-, Ab- oder Umbau eines Gerüstes/Fahrgerüstes und bei der Prüfung eines Gerüstes/Fahrgerüstes beachtet werden müssen. Diese Kenntnisse können ein Baustein bei der Bewertung und Berurteilung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Eignung zur befähigten Person sein.

Welche Leistungen sind in der Kursgebühr enthalten?

In der Kursgebühr sind folgende Leistungen enthalten:

- Schulung

- Präsentationsunterlagen auf CD

- Mittagessen, Getränke und Imbiss in den Pausen

- Teilnahme-Zertifikat

Ist spezielle Kleidung mitzubringen?

Nein. Alle Seminare sind theoretisch und finden in unserem Seminarraum statt. Für die Betriebsbesichtigung empfiehlt sich jahreszeittaugliche Kleidung.

Welche Seminare werden angeboten?

Welche Seminare angeboten werden und welche Inhalte dort behandelt werden, entnehmen Sie unserer aktuellen Informationsbroschüre.

Diese finden Sie hier.