Werden in den Seminaren fachkundige oder zur Prüfung befähigte Personen ausgebildet?
Die im Rahmen unserer Seminare erworbenen Kenntnisse können einen wichtigen Baustein bei der Beurteilung der persönlichen Eignung eines Mitarbeiters zur fachkundigen oder zur Prüfung befähigten Person darstellen. Die abschließende Bewertung und Bestellung erfolgt jedoch ausschließlich durch den Arbeitgeber.
Eine zur Prüfung befähigte Person muss über eine geeignete Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. Eine fachkundige Person verfügt über eine geeignete Berufsausbildung sowie Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehören unter anderem die Kenntnis der aktuell geltenden Vorschriften, Regelwerke und Normen sowie das sichere Verständnis der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitungen. Diese Inhalte werden in unseren Seminaren vermittelt. Sowohl fachkundige Personen als auch zur Prüfung befähigte Personen sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse regelmäßig durch geeignete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch hierzu dienen unsere Seminare. Die Verantwortung für die Auswahl, Beurteilung und Bestellung einer fachkundigen bzw. zur Prüfung befähigten Person liegt gemäß BetrSichV beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Unsere Seminare stellen daher keine Ausbildung zur fachkundigen oder zur Prüfung befähigten Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar, sondern unterstützen im Vermitteln der dafür notwendigen Lerninhalte.