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Code of Conduct der Wilhelm Layher GmbH & Co KG und der Layher Steigtechnik GmbH


1. GRUNDVERSTÄNDNIS

Dem Code of Conduct liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Wir, die Wilhelm Layher GmbH & Co KG und Layher Steigtechnik GmbH, übernehmen im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsspielräume Verantwortung für unsere Gesellschaft, indem wir die Folgen unserer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in rechtlicher, ökonomischer, technischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigen. Der Code of Conduct ist ein freiwilliger Kodex, der unserem Selbstverständnis von fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen soll.

Dieser Code of Conduct legt die Anforderungen für unser unternehmerisches Handeln fest, deren Beachtung wir von unseren Mitarbeitenden einfordern. Von unseren Führungskräften erwarten wir aufgrund ihrer Vorbildfunktion, diese Erwartungshaltung nicht nur zu kommunizieren, sondern sie selbst vorzuleben und von ihren Mitarbeitenden einzufordern. Von unseren Geschäftspartnern, insbesondere unseren Lieferanten und deren Subunternehmern erwarten wir das gleiche Grundverständnis. Rechte zugunsten Dritter sollen damit nicht begründet werden.

 

2. GRUNDSÄTZE UNSERES UNTERNEHMERISCHEN HANDELNS

2.1. Einhaltung von Gesetzen

Rechtskonforme Unternehmensführung ist die Grundlage für alle geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen von Layher. Unser unternehmerisches Handeln steht im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der vorliegende Code of Conduct fasst darüber hinaus die wichtigsten, für alle Layher Mitarbeitenden geltenden Ansprüche zusammen.


2.2. Soziale Verantwortung

2.2.1. Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte in unserem eigenen Unternehmen, als auch in unseren Lieferketten ist für uns eine Voraussetzung jeglichen unternehmerischen Handelns. Wir achten und unterstützen die Einhaltung der sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ableitenden Menschenrechte, insbesondere:

  • das Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet;
  • das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren (z. B. Sklaverei, Handel mit Drogen); 
  • das Verbot der Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei.


2.2.2. Faire Arbeitsbedingungen

Wir befolgen die jeweils geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften zur Arbeitszeit, Vergütung sowie Sozialleistungen. Die Vergütung, einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt mindestens in der im geltenden Recht festgelegten Höhe. Die Mitarbeitenden können jederzeit Informationen über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes einholen. 

Layher achtet das Recht auf Meinungs- sowie Koalitions- und Versammlungsfreiheit ihrer Mitarbeitenden im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften. Beim Einsatz von Fremdpersonal wird unabhängig von der Vertragsart (z. B. Werkvertrag oder Leiharbeit) das jeweils geltende nationale Recht in den Vertrags- und Arbeitsbeziehungen eingehalten.


2.2.3. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir beachten die am Beschäftigungsort geltenden nationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Wir wahren und fördern die Gesundheit unserer Mitarbeitenden, indem wir geeignete Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ergreifen und die folgenden Themen angemessen abdecken:

  • Einhaltung der geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie Brand- und Explosionsschutz;
  • geeignete Arbeitsplatzgestaltung und Sicherheitsvorschriften sowie Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung;
  • Implementierung von präventiven Kontrollen, Risikobewertungen, Notfallmaßnahmen, Not- und Unfallmeldekette, Erfassung und Untersuchung von Vorfällen sowie weiteren geeigneten Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung.

Wir stellen sicher, dass alle unsere Mitarbeitenden in einer für sie verständlichen Form entsprechend unterwiesen sind. Es ist die Aufgabe unserer Mitarbeitenden, ihren Arbeitsplatz in einem ordentlichen und sicheren Zustand zu erhalten. 


2.2.4. Chancengleichheit und Gleichbehandlung

Wir fördern Chancengleichheit und tolerieren keine Diskriminierung in der Beschäftigung. Wir behandeln alle Menschen gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität und Orientierung, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder weiterer personenbezogener Merkmale.


2.2.5. Bildung und Qualifizierung

Die Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Mitarbeitenden sind elementar für eine sichere und erfolgreiche Zukunft von Layher. Deshalb sorgen wir bedarfsgerecht für eine berufseinführende, berufsbegleitende und arbeitsplatznahe Aus- und Weiterbildung. Ebenso fördern wir die persönliche Entwicklung aller und unterstützen den Wunsch nach beruflichem Weiterkommen.


2.3. Ökologische Verantwortung

2.3.1. Umwelt- und Klimaschutz

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben wir unsere geschäftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte aus. Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und unsere Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz kontinuierlich zu verbessern. Außerdem bekennen wir uns zu den sich aus den Anhängen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ableitenden umweltbezogenen Pflichten, insbesondere:
 
  • das Verbot der Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten sowie die Verwendung von Quecksilber im Herstellungsprozess gemäß Minamata-Übereinkommen vom 10. Oktober 2013;
  • das Verbot der Produktion, Verwendung und nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen von persistent organischen Schadstoffen (POP) nach dem POP-Übereinkommen vom 23. Mai 2021.
 
Die Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeiten an ein angemessenes Energie- und Umweltmanagementsystem ist für uns selbstverständlich.


2.3.2. Abfall, Abwasser und Emissionen

Wir stellen die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften bei der Entstehung, Lagerung, Entsorgung und Recycling von Abfällen, Abgasen und Abwässern sicher. Außerdem unternehmen wir Maßnahmen, um die Abfälle und Emissionen aus Betriebsabläufen (wie z. B. Treibhausgase, Lärm, Licht, Abluft, Abwasser) zu reduzieren und zu minimieren. 


2.3.3. Ressourcenverbrauch

Wir erwarten, dass natürliche Ressourcen wie z. B. Wasser und Rohstoffe sowie Energie sparsam verwendet und möglichst lange bewahrt werden. Layher bekennt sich zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und ist bestrebt, den Einsatz von natürlichen Ressourcen zu reduzieren, um die natürlichen Ressourcen langfristig zu schonen.

Die Überwachung und Dokumentation des Energieverbrauchs sind für uns essenziell. Wir sind bestrebt, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren. Wir unternehmen Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch.


2.4. Ethisches Geschäftsverhalten und Integrität

2.4.1. Vermeidung von Interessenskonflikten

Wir achten darauf, dass die eigenen Interessen der Mitarbeitenden im Einklang mit den Interessen des Unternehmens stehen. Deshalb sollen alle Mitarbeitende Situationen vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen den persönlichen Interessen und den Unternehmensinteressen führen können. Dazu könnte es beispielsweise bei Tätigkeiten oder Beteiligungen an anderen Unternehmen oder bei Geschäften mit Freunden oder Angehörigen kommen. Solche Geschäftsbeziehungen sind zu vermeiden und unverzüglich dem Vorgesetzten mitzuteilen. Eine Nebentätigkeit gegen Entgelt ist vorher von Führungskräften, beziehungsweise der Personalabteilung, schriftlich zu genehmigen.


2.4.2. Umgang mit Vermögenswerten

Wir fordern von unseren Mitarbeitenden, materielle und immaterielle Vermögenswerte von Layher zu schützen. Dazu zählen unter anderem Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge, Büroeinrichtung als auch geistiges Eigentum, Patente, Technologien und andere für Layher wertvolle und deshalb zu schützende Informationen. Selbstverständlich gilt dies auch für Vermögenswerte von Dritten, die Layher anvertraut werden. Alle Anlagen und Einrichtungen dürfen zu privaten Zwecken nur mit ausdrücklicher Erlaubnis genutzt werden.


2.4.3. Umgang mit Informationen

Wir informieren und schulen diejenigen Mitarbeitenden, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Berührung kommen über die Regelungen zum Datenschutz und verpflichten diese darüber hinaus zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Weiter erwarten wir, dass Mitarbeitende vertrauliche Daten, Informationen, Erfindungen und geistiges Eigentum vertraulich und Geschäftsgeheimnisse geheim halten und nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Diese sind die Grundlage für unseren nachhaltigen Erfolg und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Entsprechendes gilt für personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten von Layher im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Wir verarbeiten, speichern und schützen personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen nach Art. 5 DS-GVO. So werden personenbezogene Daten vertraulich, nur für rechtmäßige, zuvor festgelegte Zwecke, in transparenter Weise und nur so lange, wie erforderlich erhoben und gespeichert. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Veränderung und unerlaubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind.


2.4.4. Auswahl von Lieferanten

Wir prüfen alle Angebote unserer Lieferanten fair und unvoreingenommen. Vergabe und Abwicklung eines Auftrags erfolgen streng nach sachgerechten Gesichtspunkten. Vereinbarungen werden vollständig und eindeutig getroffen, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dokumentiert. Die interne Regelung zur Gewährleistung einer doppelten Kontrolle, das „Vier-Augen-Prinzip“, ist von allen Mitarbeitenden einzuhalten.


2.4.5. Fairer Wettbewerb

Wir folgen den Regeln des fairen Wettbewerbs und unterstützen den Gedanken der offenen Märkte und des freien Handelns. Unlautere Verhaltensweisen zur Einschränkung des fairen Wettbewerbs sind zu unterlassen. Daher erwarten wir, dass sich alle Mitarbeitenden an die nationalen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Regeln sämtlicher Länder, in denen Layher geschäftlich tätig ist, halten. 

Es ist deshalb unzulässig mit Wettbewerbern Vereinbarungen zu treffen, die den Wettbewerb beeinflussen können. Das Gleiche gilt ausnahmslos für den Informationsaustausch betreffend Preise, Konditionen, Kapazitäten, Marktanteile, Margen, Kosten sowie Angebotsinhalte oder -verhalten.


2.4.6. Korruption, Bestechung und Veruntreuung

Wir tolerieren keine Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung. Alle unsere Aktivitäten werden von einem ehrlichen und verantwortungsvollen Denken und Handeln getragen. 

Mitarbeitende, die sich in unlauterer Weise von Kunden oder Lieferanten beeinflussen lassen oder diese beeinflussen, werden disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Es dürfen keine Zuwendungen mit dem Einfordern oder Gewähren von Gegenleistungen verbunden werden.
 
Geschenke und Einladungen sind grundsätzlich nicht zulässig, und in Ausnahmefällen nur möglich, wenn sie aufgrund ihres Wertes nicht dazu geeignet sind, Handlungen bzw. Entscheidungen des Empfängers in eine Abhängigkeit zu bringen.


2.4.7. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Konfliktmineralien

Wir kommen unseren gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung nach und beteiligen uns nicht an Transaktionen, die der Verschleierung bzw. Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen. 

Wir ergreifen mit der angemessenen Sorgfalt Maßnahmen zur transparenten Dokumentation der Lieferkette für Konfliktmineralien. 

 

3. EINHALTEN DES CODE OF CONDUCT

3.1. Kommunikation des Code of Conduct

Wir kommunizieren unseren Code of Conduct gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten. Der Code of Conduct ist im Unternehmen öffentlich unter http://code-of-conduct.layher.com verfügbar. Wir schulen unsere Mitarbeitende bedarfsgerecht zu einzelnen Themen des Code of Conduct.


3.2. Erwartungshaltung an unsere Mitarbeitenden

Wir wollen ein verlässlicher Partner sein, sowohl in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern als auch innerhalb unseres Unternehmens. Dazu gehört neben unserer Kompetenz, Innovationskraft und der Qualität unserer Produkte, dass wir offen, ehrlich und transparent kommunizieren und unsere Zusagen und verträglichen Beziehungen einhalten.

Wir erwarten, dass alle Mitarbeitende von Layher die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die unternehmensinternen Richtlinien einhalten, wobei alle Führungskräfte in besonderer Weise aufgefordert sind, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. Jeder Mitarbeitende ist auf diesen Code of Conduct ausdrücklich hinzuweisen. Verstöße gegen den Code of Conduct werden nicht geduldet. Betroffene Mitarbeitende werden zur Verhaltensänderung aufgefordert. Bei schweren Verstößen können straf- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen folgen.


3.3. Erwartungshaltung an unsere Lieferketten

Die Inhalte des Code of Conduct spiegeln auch unsere Erwartungen an unsere Lieferpartner und sonstigen Vertragspartner in unseren Lieferketten wider. Wir erwarten von unseren Lieferanten, sich an den Inhalten des Code of Conduct zu orientieren bzw. gleichwertige Kodizes anzuwenden. Daher vermitteln wir unseren unmittelbaren Lieferanten die Inhalte des Layher Code of Conducts als Teil eines jeden Lieferantenvertrags. Wir erwarten ferner, dass unsere Lieferanten ihrerseits die Inhalte in ihren Lieferketten adressieren und ihre Lieferanten auffordern, entsprechende Richtlinien und Anforderungen umzusetzen. 

Wir behalten uns vor, die Inhalte des Code of Conducts bei unseren Lieferanten systematisch sowie anlassbezogen zu prüfen. Dies kann z. B. durch Selbstauskunft, Lieferantenbefragungen oder Audits erfolgen. Wir setzen grundsätzlich auf langfristige und partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen. Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt, behalten wir uns angemessene vertragliche Konsequenzen vor, einschließlich der Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wir erwarten in jedem Fall, dass auf festgestellte Verstöße mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe reagiert wird.


3.4. Hinweise auf Verstöße

Wir bieten unseren Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern Zugang zu einem geschützten Meldesystem, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze dieses Code of Conducts vertraulich melden zu können. Bei Interessenskonflikten oder Bekanntwerden von Verstößen ist die Meldestelle von Layher zu kontaktieren;
 

Personen, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten ansprechen, dürfen deswegen keine Nachteile erfahren. Bei Untersuchungen von Verstößen gegen diesen Code of Conduct wird auf größtmögliche Vertraulichkeit, Schutz des Hinweisgebers und Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geachtet.



4. INKRAFTTRETEN

Dieser Code of Conduct ist durch die Geschäftsführung der Wilhelm Layher GmbH & Co KG und Layher Steigtechnik GmbH verabschiedet und tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft. 

 


Version 1.0 / Stand November 2023


             

Die Code of Conduct finden Sie nachfolgend als PDF zum Download

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